Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

  • Jul 18, 2023
  • By Sandy Hoppert
  • 0 Comment

Die Produkte in dieser Kategorie haben das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) überschritten oder sind ganz kurz davor! Andere Läden schmeißen die Lebensmittel weg, wir verkaufen Sie trotzdem.

Dürfen wir das? Ja!

Gemäß Definition und Erklärung des Verbraucherschutzes:
"Im Handel löst ein überschrittenes MHD kein Verkaufsverbot aus, denn die Produkte sind mit Erreichen des Datums nicht automatisch verdorben. Diese Lebensmittel dürfen also nach Ablauf des MHD weiterverkauft werden. Es ist jedoch sicherzustellen, dass die Ware einwandfrei ist. Der Händler hat hier eine besondere Sorgfaltspflicht und muss gewissenhaft prüfen, ob das Lebensmittel noch einwandfrei ist. Sobald das MHD erreicht ist, haftet nicht mehr der Hersteller, sondern die Verantwortung trägt dann der Lebensmittelunternehmer bzw. Lebensmittelhändler, der die Ware in Verkehr bringt. Außerdem muss er darauf hinweisen, dass das MHD bereits überschritten ist." 

Im Laden und im Lager kommen MHD Produkte in ein separates Regal und sind entsprechend gekennzeichnet. Die Waren werden regelmäßig geprüft und in Augenschein genommen. Wir verkaufen Produkte mit einem überschrittenen MHD in der Regel mit 40% Rabatt, also deutlich unter unserem Einkaufspreis. Dies führt in der Regel dazu, dass die Produkte nun doch sehr schnell abverkauft werden.

Unserem Ziel, so wenig wie möglich Lebensmittel wegzuschmeißen, kommen wir damit sehr nahe.

Archiv

letzter Beitrag

Recent Post
Jul 18, 2023

Mindesthaltba...